Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. Dezember 2023 (Az. 5 AZR 137/23) sorgt für klare Verhältnisse im Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB).
Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe.